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AGB

​der ArcenAurea GbR
Stand: 01.11.2025

von ArcenAurea (Geschäftsname)
Hilgeland Zuch GbR

Stand: 14.04.2026

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hilgeland Zuch GbR (nachfolgend „ArcenAurea“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ArcenAurea hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) ArcenAurea erbringt Dienstleistungen im Bereich digitales Marketing, insbesondere Website-Erstellung und -Optimierung, SEO, Google Business Profile, Social-Media-Betreuung (Instagram & TikTok), Content-Erstellung, Performance Marketing (Meta, Google, LinkedIn) sowie strategische Beratung für Arzt- und Zahnarztpraxen. (2) ArcenAurea schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen als Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. bestimmte Reichweiten, Leads, Terminbuchungen oder Umsatzsteigerungen) wird nicht geschuldet. (3) Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ArcenAurea alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere: • Zugänge zu Website, Google Business, Social-Media-Accounts, Werbekonten und Analytics-Tools • Logos, Bilder, Texte, Videos und sonstige Inhalte • Freigaben zu Strategien, Kampagnen, Texten und Creatives (2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Accounts rechtlich einwandfrei sind (insbesondere Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht). (3) Verzögerungen oder Minderleistungen, die auf unzureichender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, hat ArcenAurea nicht zu vertreten.

§ 4 Freigabefiktion

Erfolgt innerhalb von 3 Werktagen keine schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers zu vorgelegten Entwürfen, Texten, Creatives, Kampagnen-Einstellungen oder sonstigen Freigaben, gelten diese als genehmigt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. (2) Sofern monatliche Vergütungen vereinbart sind, sind diese jeweils im Voraus zum Monatsbeginn fällig. (3) Werbebudgets (Media-Spend) sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden direkt vom Auftraggeber an die jeweiligen Plattformen gezahlt. (4) Bei Zahlungsverzug ist ArcenAurea berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren zu berechnen.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag. (2) Wird der Vertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 3 Monate zu den gleichen Bedingungen. (3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen oder schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten vor.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von ArcenAurea erstellten Werbemitteln, Texten, Grafiken und Inhalten für den vertraglich vereinbarten Zweck. (2) Alle Methoden, Strategien, Vorlagen, Konzepte, Prozesse und das Know-how von ArcenAurea verbleiben ausschließlich bei ArcenAurea.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. (2) Soweit ArcenAurea im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. (3) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher für seine Website, Accounts und Tracking-Systeme und ist allein dafür verantwortlich, dass erforderliche Einwilligungen (z. B. Consent-Management) eingeholt und die Datenschutzerklärung angepasst werden.

§ 9 Haftung

(1) ArcenAurea haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. (4) ArcenAurea haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die auf technischen Problemen oder Änderungen von Drittplattformen (Meta, Google, LinkedIn, Wix etc.) beruhen.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen (insbesondere Strategien, Konzepte, interne Daten) auch nach Beendigung des Vertrages für drei Jahre vertraulich zu behandeln.

§ 11 Subunternehmer

ArcenAurea ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung verantwortlich.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ArcenAurea in Hamburg. (3) ArcenAurea schuldet keine Exklusivität hinsichtlich Branche, Region oder Wettbewerbern. (4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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